Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Wörth, auf der BAB 65, bei km 159,018, FR Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 106 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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