Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Bad Sachsa, auf der B 243n, Abs. 20, St. 1,9. Bahnunterführung Rtg. Mackenrode die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 107 km/h durch Messung mit LEIVTEC XV3 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Vordruck Anhörung
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