Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Langenfeld, auf der BAB 3, in Höhe km 121,32, in Fahrtrichtung Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 108 km/h mit Vitronic PSFM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Formblatt Anhörung
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