Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 41, in der Gem. Kirnsulzbach, FR Idar-Oberstein, Höhe Ausfahrt Kirnsulzbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 179 km/h mit Vitronic PoliScan Speed, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 109 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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