Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Auerbach, AS 43, i.H. Werbetafel um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: Lasermessung und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verkehrsüberwachung Opf. Mitte übersandte Vordruck Zeugenbefragung zur Verkehrsordnungswidrigkeit.
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