Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden mit 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3,5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Kassel übersandt.

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