Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.06.2016 auf der A 4, Jena, Richtung Erfurt, km 170,670, 3. Überholspur mit 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Piezomessung mit Foto ergab 111 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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