Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Zeven, auf dem Westring, in FR. B 71, Rotenburg (Wümme) mit 41 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 111 km/h. Beweismittel: Leivtec XV3, Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von übersandt.
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