In Rahden, auf der B 239, südlich Kreuzung mit der K 64, FR Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Traffipax TPH-S 114 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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