Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 15, km 52,5 in FR Bundesgrenze wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 118 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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