Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immendingen, auf der BAB 81, bei km 704,890, Singen – Stuttgart um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 118 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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