Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,890, Singen – Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 39 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 119 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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