Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ostfildern, Stuttgarter Straße, FR ortseinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ostfildern übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot über 50,00 € Verwarnungsgeld.
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