Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neukirchen, OT Dänkritz, auf der Crimmischauer Str., in H. HG 4, FR Crimmitschau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 82 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h und führte zur Erlass eines Bußgeldbescheides.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Zwickau

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