Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 60, im Absch. 80, im Bereich von km 1,1, Rtg. Schacksdorf mit 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandt.

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