Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 30.12.2015 auf der B 10, Gem. Pirmasens, Höhe Waldfriedhof, FR Zweibrücken um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h . Festgestellt wurden außerhalb geschlossener Ortschaften durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 122 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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