Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Essen, auf der BAB 40, in FR Bochum, Höhe km 63+522 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 123 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Essen übersandt.
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