Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langenfeld, auf der BAB 3, im Bereich von km 121,8, FR Oberhausen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PSFM 1 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 1125 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Zeugenfragebogen
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