In der Gemeinde Winningen, auf der BAB 61, bei km 230,830, FR Ludwigshafen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ES3.0 125 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz),  übersandte Schreiben,

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