Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wimmelburg, Wimmelburg, auf der L 151, am Meilenstein, Ri. Wimmelburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Radarmessung mit Frontfoto ergab 129 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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