Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rohrdorf, auf der Bundesautobahn A 8 Ost, Ri. München, im Abschnitt 1140, bei St. 1.24 die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 129 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 49 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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