Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der B 3, Babenhäuser Landstraße, Höhe Kesselbruckschneise, Ri. A 661 mit 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 130 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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