Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 97, im Abschnitt 70, Bereich km 0,9, in Fahrtrichtung Cottbus wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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