Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der BAB 5, Kassel – Frankfurt, bei km 479,628 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 130 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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