Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 24, aus Richtung Berlin, Höhe Ausfahrt Hagenow um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingleitet. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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