Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Schwartau, BAB 1, km 61,700, FR Hamburg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Erhebung 20,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Verwarnung / Anhörung
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