Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Karlsruhe, Rastatter Straße, in Rtg. Burbacher Straße festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 44 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto dokumentierte 14 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen.
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