Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, OT Vedhusen, B 211nau, Ab. 85, St. 1,8, FR Oldenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 84 km/h mit Messgerät TraffiStar S 350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 14 km/h wurden 40,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Schriftliche Verwarnung

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