Mit 14 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn  außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Foto ergab 131 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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