Mit 14 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Foto ergab 131 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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