Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Holle-Derneburg, auf der BAB 7, in Höhe km 193,7, RF süd die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES0.3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 141 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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