In Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-Hn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung 142 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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