Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 89081 in der Gemeinde Ulm auf der B 10, in Fahrtrichtung Dornstadt um 46 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeit übersandt. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0 – Matrix -.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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