Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Düsseldorf, Merowingerstraße, von Hausnummer 21 – 75, Fahrtrichtung Südring. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan FM1 45 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Zeugenfragebogen
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