Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der B 96, Abschnitt 87, bei km 0.28, in FR BAB 13. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto 85 km/h. Verwarnungsgeld von 20,00 € wurde erhoben.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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