Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 28.04.2016 in Jork, Jorkerfelde 52/52a. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 65 km/h: Beweisfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandte Schriftliche Verwarnung mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld
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