Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Krefeld, Gladbacher Straße innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Mit Messgerät Einseitensensor ES8.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld übersandter Formular Anhörung
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