Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 12163, Berlin, Schildhornstraße / Gritznerstraße um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 46 km/h. Beweismittel: kombiniertes Messgerät Geschwindigkeit / Rotlicht und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.