Auf der BAB 11, im Bereich von km 55,3, in Fahrtrichtung Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften  um 45 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Einseitensensor ES3.0 165 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörungsbogen

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