Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, Gustav-Heinemann-Allee/Theodor-Heuss-Allee, Ri. Hagsfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 87 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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