Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74847, Obrigheim, B 292, km 1,640, Rtg. Sinsheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 117 km/h Durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Vordruck Anhörung
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