Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,800, Fahrtrichtung Rüdesheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 17 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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