Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, auf der Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 17 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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