Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 100,850, RF Berlin, LK / BK, in der Gemeinde Groß Santersleben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Video-Band-Aufzeichnung durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 55 km/h bei zulässigen 120 km/h. Es wurden 175 km/h mit Beweisfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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