Die Geschwindigkeitsüberschreitung in 72525 Gem. Münsingen-Seetal, auf der B 465, in Höhe km 0,8 außerhalb geschlossener Ortschaften mit Bußgeldbescheid geahndet. Beweismittel: Messung mit Lasergerät. Bußgeld 1.200,00 €, 3 Monate Fahrverbot, Vorsatz wurde unterstellt.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen
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