Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, im Bereich von km 22,0, in Fahrtrichtung Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 178 km/h, bei zulässigen 130 km/h, um 48 km/h festgestellt. Beweismittel: Messgerät: ES3.0, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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