Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Pelzmühlenstraße 18a, FR Unritzstraße mit 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.
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