Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kiel, B 76, Theodor-Heuss-Ring, Zuf. Winterbeker Weg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 68 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kiel übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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