In Chemnitz, Südring, i.H. Lichtmast 656a.007, FR Neefestraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 18 km/h überschritten. Gemessen wurden 68 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung
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