Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda- Kassel um 19 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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