Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 72, bei km 27,8, Gem. Oelsnitz, Fahrtrichtung Hof – Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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